Werk für kommunalpolitische Bildung Sachsen e.V.


   Themen

Kurzbeschreibung der Bildungsveranstaltungen

Referent Bernd Gerber

Grundwissen für Kommunalpolitiker

Der Grundkurs für Kommunalpolitiker basiert auf der sächsischen Gemeindeordnung als wichtigste Grundlage der Arbeit der Gemeinde und des Rates.

Es werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen, die ein Ratsmitglied kennen muss, behandelt. Die Stellung der Gemeinde, als öffentliches Rechsubjekt im Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland, wird dem Teilnehmer im Detail erläutert. Die Gliederung und Bezeichnung der Gemeindearten werden im Vortrag dargestellt. Es wird auf die Rangordnung der Rechtsnormen, die im konkreten Fall anzuwenden ist, hingewiesen. Weiterhin wird über die kommunale Selbstverwaltung gesprochen, ihr  Gestaltungsspielraum und die dazu gehörigen finanziellen Mittel erörtert. Die drei Aufgabenfelder einer Gemeinde werden erläutert, auf die Aufgaben und Rechte des Gemeinderates wird eingegangen. Wie der Gemeinderat als Beschlussorgan agiert und das Verfahren zur Beschlussfassung, insbesondere das Satzungsrecht, umgesetzt wird, ist ebenfalls Teil des Vortrages. Weiterhin wird auf die Verfahrensweise bei Ratssitzungen sowie die Stellung des Bürgermeisters bzw. Landrates einer Gebietskörperschaft eingegangen. Weiter werden Rechte und Pflichten der Fraktionen und der einzelnen Ratsmitglieder im Detail besprochen.

Aufbaukurs - Grundwissen für Kommunalpolitiker

Zunächst werden die Inhalte des Grundkurses kurz dargestellt.

Ziel des Aufbaukurses ist es die Themen des Grundkurses zu vertiefen und neue Themen zu beleuchten. Entsprechend der Kenntnisse der Teilnehmer bzw. deren Wünsche wird individuell das einzelne Thema stärker vertieft.

Folgende Themen werden behandelt:

-            Ablehnen ehrenamtlicher Tätigkeit
-            Hinderungsgründe
-            Änderung der Tagesordnung
-            Ausscheiden, Nachrücken, Ergänzungswahl
-            Vorberatung in Ausschüssen
-            Einvernehmen mit dem Bürgermeister
-           Wirkung von Beschlüssen
-            Ausschüsse und Beiräte
-            Ortschaftsrat
-           Wirkung von Eingemeindungsverträgen

„Kommunalwahlen“

In dieser Veranstaltung werden die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des sächsischen Wahlgesetzes vermittelt und anhand auch von praktischen Beispielen erläutert.

- Grundlagenwissen
- Organisatorisches
- Gemeindewahlen und Kreiswahlen
- Wahlhandlung

 

Referent Sören Kristensen

Öffentlichkeitsarbeit in Kommune und Verein

„Tue Gutes und rede darüber“

Erfolgreiche Kommunalpolitik in der Öffentlichkeit entsprechend darzustellen, ist oft nicht einfach. Was den Medien von der Kommunalpolitik erwarten und welche Erwartungen Kommunalpolitiker an Medienvertreter stellen, wie man ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis schafft und welche Möglichkeiten von öffentlicher

Meinungsäußerung genutzt werden können, dies stellt den wesentlichen Inhalt der Veranstaltung dar.

 

Grundwissen bei öffentlicher Auftragsvergabe

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen stellt an alle Beteiligten, Anbieter, Vergabestellen und Kommunalpolitiker besondere Anforderungen. Hierzu sind sowohl Kenntnisse der geltenden Rechtsvorschriften als auch Kenntnisse für die sachgerechte Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Vergabedokumenten erforderlich.

 

Referent Herr Rechtsanwalt Dirk Nasdala

 Kommunales Wirtschaftsrecht im Freistaat Sachsen“

Vor dem Hintergrund nach wie vor steigender Verschuldung kommunaler Unternehmen hat der Sächsische Landtag den vierten Teil der Gemeindeordnung mit dem am 01. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes vom 04. März 2003 geändert, um die Verantwortung zu den Gemeinden und zwar den Gemeinderäten zurückzuholen.

Bürgerbegehren / Bürgerentscheid im Freistaat Sachsen

Auch im Freistaat Sachsen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen. Allerdings ist der Weg dorthin nicht immer ganz einfach und mitunter mit einer Reihe von Stolpersteinen versehen. Die Gemeindeordnung und Satzungen der Gemeinden geben mehr oder weniger detaillierte Regelungen vor, die genau berücksichtigt werden müssen, damit ein Bürgerbegehren zulässig ist und ein Bürgerentscheid überhaupt stattfinden kann.

 

Referent Herr Dr. Ing. Dietmar Kretzer

Das Baurecht in Sachsen“

Die neue Sächsische Bauordnung ist zum 01. Oktober 2004 in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen sind dabei inhaltliche Änderungen zum Verfahrensrecht sowie die Vereinfachung materieller Vorschriften. Sie sollte vor allem der Deregulierung und Entbürokratisierung dienen. Hierzu zählen u.a.:

- Begriffsbestimmungen
- Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
- Abstandsflächen
- Vorhabenseinordnung (genehmigungsfreie Vorhaben, Genehmigungsfreistellung)
- Nachbarbeteiligung
- Örtliche Bauvorschriften

 

Referent Herr Georg Grajewski

Das kommunale Leitbild – eine Handlungsempfehlung“

Die Verwaltungsmodernisierung in den Sächsischen Kommunen stellt nach wie vor hohe Anforderungen an die politischen Entscheidungsträger und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben. Diese können jedoch nur mit einer hohen Identifikation (Engagement), mit der Folge einer hohen Motivation, aller Beteiligten erfüllt werden.

Um die Fragen nach der Entstehung der Identifikation beantworten zu können, müssen Betrachtungen zur Entstehung von Identität (persönliche und soziale) in den Mittelpunkt gerückt werden. Dabei geht es maßgeblich um Kultur und Unternehmenskultur.

Um eine bestehende Kultur und die damit verbundene Identität der Beteiligten verändern zu können, ist die gemeinsame Entwicklung eines Leitbildes ein profundes Mittel.

Die politischen Entscheidungsträger sollen diesen Veränderungsprozess, wenn möglich, einleiten und unterstützen.

 

Referent Herr Horst Gummelt

Einführung in die Doppik

Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. November 2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen. Nach der Verkündung dieses Gesetzes im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 vom 24. November 2007 ist dieses Gesetzes ab dem 25. November 2007 in Kraft getreten.

Zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts besteht erheblicher Informationsbedarf der Kommunen im Freistaat Sachsen. 

Folgende Themen werden in der Bildungsveranstaltung behandelt:

- Was ist Doppik?
- Warum Doppik?
- Neue Begriffe
- Vorteile und Anwendung

 

Referent Herr Günther Rehbein

Demokratie braucht Erinnerung

Die Veranstaltung ist als Workshop mit Fachvortrag eines Gulag – Überlebenden angelegt.

Sie beinhaltet einen autobiographischen Vortrag von Herrn Günther Rehbein und eine Diskussion darüber, aus welchem Grund das tägliche Ringen um Erhaltung und Festigung der Demokratie auf allen politischen Ebenen so bedeutungsvoll ist. Besonders für die kommunalpolitische Ebene wird herausgearbeitet, wie verheerend der Einfluss extremistischer Strömungen ist und wie jeder Bürger durch sein Engagement auf der Ebene der Kommunalpolitik bzw. bürgerschaftlichen Engagement in Vereinen, Interessengruppen usw. zur Festigung der demokratischen Verhältnisse beitragen kann.

 

Referent Dr. Hans-Jürgen Grasemann 

Rechtsstaat und innere Sicherheit auf kommunaler Ebene

lautet das Thema des Vortrages mit Dr. Hans-Jürgen Grasemann.

Dr. Grasemann beschäftigt sich in seinem Vortrag mit extremistischen, insbesondere rechtsextremistischen Erscheinungen, die auf unseren demokratischen Verfassungsstaat einwirken und so eine Gefahr für ihn darstellen. 

Extremismus umfasst alle Gesinnungen und Bestrebungen, die den demokratischen Verfassungsstaat, seine fundamentalen Werte und seine pluralistische Gesellschaftsordnung ablehnen.

Rechtsextremismus ist dabei längst nicht nur ein landespolitisches Problem, sondern wirkt bis in die kommunalen Ebenen hinein  - oder sogar aus dieser heraus. In nicht wenigen Räten sitzen Personen mit einem Mandat einer extremen Partei oder Gruppierung. 

Rechtsextreme Einzüge in Landesparlamente erzielen größere öffentliche Aufmerksamkeit als in kommunale Räte.

Dennoch müssen gerade Erfolge auf dieser Ebene mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden. Gefährliche rechtsextremistische Entwicklungen beginnen lange vor der statistischen Überwindung einer parlamentarischen 5-Prozent-Hürde. Rechtsextremismus wächst schleichend aus der Mitte der Gesellschaft.

 

Referent Herr Jens Möse

Sichere Wege für Kinder und Senioren

Mit diesem Thema sollen Kommunalpolitiker, Eltern, Lehrer, Senioren, vor allem die Bürgerinnen und Bürger angeregt werden, sich immer wieder mit dem Thema der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auseinanderzusetzen. 

- Grundlagen der StVO
- Schulwegplan
- Besonderes Verhalten von Kindern und Senioren
- Verhalten der Kraftfahrer
- Aufgaben und Möglichkeiten der Städte und Gemeinden
- Aufgaben und Möglichkeiten von Eltern
- Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht    

 

 

 

 

 

 


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