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Kurzbeschreibung der Bildungsveranstaltungen
Referent
Bernd Gerber
Grundwissen
für Kommunalpolitiker
Der Grundkurs für Kommunalpolitiker basiert auf der sächsischen
Gemeindeordnung als wichtigste Grundlage der Arbeit
der Gemeinde und des Rates.
Es werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen, die ein
Ratsmitglied kennen muss, behandelt. Die Stellung der
Gemeinde, als öffentliches Rechsubjekt im
Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland, wird dem
Teilnehmer im Detail erläutert. Die Gliederung und
Bezeichnung der Gemeindearten werden im Vortrag
dargestellt. Es wird auf die Rangordnung der
Rechtsnormen, die im konkreten Fall anzuwenden ist,
hingewiesen. Weiterhin wird über die kommunale
Selbstverwaltung gesprochen, ihr Gestaltungsspielraum und die dazu gehörigen finanziellen
Mittel erörtert. Die drei Aufgabenfelder einer
Gemeinde werden erläutert, auf die Aufgaben und
Rechte des Gemeinderates wird eingegangen. Wie der
Gemeinderat als Beschlussorgan agiert und das
Verfahren zur Beschlussfassung, insbesondere das
Satzungsrecht, umgesetzt wird, ist ebenfalls Teil des
Vortrages. Weiterhin wird auf die Verfahrensweise bei
Ratssitzungen sowie die Stellung des Bürgermeisters
bzw. Landrates einer Gebietskörperschaft eingegangen.
Weiter werden Rechte und Pflichten der Fraktionen und
der einzelnen Ratsmitglieder im Detail besprochen.
Aufbaukurs
- Grundwissen für Kommunalpolitiker
Zunächst werden die Inhalte des Grundkurses kurz
dargestellt.
Ziel des Aufbaukurses ist es die Themen des Grundkurses zu
vertiefen und neue Themen zu beleuchten. Entsprechend
der Kenntnisse der Teilnehmer bzw. deren Wünsche wird
individuell das einzelne Thema stärker vertieft.
Folgende Themen werden behandelt:
-
Ablehnen ehrenamtlicher Tätigkeit
-
Hinderungsgründe
-
Änderung der Tagesordnung
-
Ausscheiden, Nachrücken, Ergänzungswahl
-
Vorberatung in Ausschüssen
-
Einvernehmen mit dem Bürgermeister
-
Wirkung von Beschlüssen
-
Ausschüsse und Beiräte
-
Ortschaftsrat
-
Wirkung von Eingemeindungsverträgen
„Kommunalwahlen“
In dieser Veranstaltung werden die allgemeinen gesetzlichen
Grundlagen des sächsischen Wahlgesetzes vermittelt
und anhand auch von praktischen Beispielen erläutert.
- Grundlagenwissen
- Organisatorisches
- Gemeindewahlen und Kreiswahlen
- Wahlhandlung
Referent
Sören Kristensen
Öffentlichkeitsarbeit
in Kommune und Verein
„Tue Gutes und rede darüber“
Erfolgreiche Kommunalpolitik in der Öffentlichkeit
entsprechend darzustellen, ist oft nicht einfach. Was
den Medien von der Kommunalpolitik erwarten und welche
Erwartungen Kommunalpolitiker an Medienvertreter
stellen, wie man ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis
schafft und welche Möglichkeiten von öffentlicher
Meinungsäußerung genutzt werden können, dies stellt den
wesentlichen Inhalt der Veranstaltung dar.
Grundwissen
bei öffentlicher Auftragsvergabe
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen stellt an alle
Beteiligten, Anbieter, Vergabestellen und
Kommunalpolitiker besondere Anforderungen. Hierzu sind
sowohl Kenntnisse der geltenden Rechtsvorschriften als
auch Kenntnisse für die sachgerechte Erstellung von
Leistungsverzeichnissen und Vergabedokumenten
erforderlich.
Referent
Herr Rechtsanwalt Dirk Nasdala
„Kommunales Wirtschaftsrecht
im Freistaat Sachsen“
Vor dem Hintergrund nach wie vor
steigender Verschuldung kommunaler Unternehmen hat der
Sächsische Landtag den vierten Teil der
Gemeindeordnung mit dem am 01. April 2003 in Kraft
getretenen Gesetz zur Änderung des kommunalen
Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes
vom 04. März 2003 geändert, um die Verantwortung zu
den Gemeinden und zwar den Gemeinderäten zurückzuholen.
Bürgerbegehren / Bürgerentscheid im Freistaat Sachsen“
Auch im Freistaat Sachsen haben Bürgerinnen
und Bürger die Möglichkeit, mit Hilfe von Bürgerbegehren
und Bürgerentscheid direkt in die Kommunalpolitik
einzugreifen. Allerdings ist der Weg dorthin nicht
immer ganz einfach und mitunter mit einer Reihe von
Stolpersteinen versehen. Die Gemeindeordnung und
Satzungen der Gemeinden geben mehr oder weniger
detaillierte Regelungen vor, die genau berücksichtigt
werden müssen, damit ein Bürgerbegehren zulässig
ist und ein Bürgerentscheid überhaupt stattfinden
kann.
Referent
Herr Dr. Ing. Dietmar Kretzer
„Das Baurecht in Sachsen“
Die neue Sächsische Bauordnung
ist zum 01. Oktober 2004 in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerungen sind dabei inhaltliche Änderungen
zum Verfahrensrecht sowie die Vereinfachung
materieller Vorschriften. Sie sollte vor allem der
Deregulierung und Entbürokratisierung dienen. Hierzu
zählen u.a.:
- Begriffsbestimmungen
- Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
- Abstandsflächen
- Vorhabenseinordnung (genehmigungsfreie Vorhaben,
Genehmigungsfreistellung)
- Nachbarbeteiligung
- Örtliche Bauvorschriften
Referent
Herr Georg Grajewski
Das kommunale Leitbild – eine
Handlungsempfehlung“
Die Verwaltungsmodernisierung in den Sächsischen Kommunen stellt nach
wie vor hohe Anforderungen an die politischen
Entscheidungsträger und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen,
Einrichtungen und Betrieben. Diese können jedoch nur
mit einer hohen Identifikation (Engagement), mit der
Folge einer hohen Motivation, aller Beteiligten erfüllt
werden.
Um die Fragen nach der
Entstehung der Identifikation
beantworten zu können, müssen Betrachtungen zur
Entstehung von Identität (persönliche und soziale)
in den Mittelpunkt gerückt werden. Dabei geht es maßgeblich
um Kultur und Unternehmenskultur.
Um eine bestehende Kultur und die damit verbundene Identität der
Beteiligten verändern zu können, ist die gemeinsame
Entwicklung eines Leitbildes ein profundes Mittel.
Die politischen Entscheidungsträger sollen diesen Veränderungsprozess,
wenn möglich, einleiten und unterstützen.
Referent Herr Horst Gummelt
Einführung in die Doppik
Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. November
2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts-
und Rechnungswesen beschlossen. Nach der Verkündung
dieses Gesetzes im Sächsischen Gesetz- und
Verordnungsblatt Nr. 13/2007 vom 24. November 2007 ist
dieses Gesetzes ab dem 25. November 2007 in Kraft
getreten.
Zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts besteht
erheblicher Informationsbedarf der Kommunen im
Freistaat Sachsen.
Folgende Themen werden in der Bildungsveranstaltung
behandelt:
- Was ist Doppik?
- Warum Doppik?
- Neue Begriffe
- Vorteile und Anwendung
Referent Herr Günther Rehbein
Demokratie
braucht Erinnerung
Die Veranstaltung ist als Workshop mit Fachvortrag eines
Gulag – Überlebenden angelegt.
Sie beinhaltet einen autobiographischen Vortrag von Herrn Günther
Rehbein und eine Diskussion darüber, aus welchem
Grund das tägliche Ringen um Erhaltung und Festigung
der Demokratie auf allen politischen Ebenen so
bedeutungsvoll ist. Besonders für die
kommunalpolitische Ebene wird herausgearbeitet, wie
verheerend der Einfluss extremistischer Strömungen
ist und wie jeder Bürger durch sein Engagement auf
der Ebene der Kommunalpolitik bzw. bürgerschaftlichen
Engagement in Vereinen, Interessengruppen usw. zur
Festigung der demokratischen Verhältnisse beitragen
kann.
Referent
Dr. Hans-Jürgen Grasemann
Rechtsstaat
und innere Sicherheit auf kommunaler Ebene
lautet das Thema des Vortrages mit Dr. Hans-Jürgen Grasemann.
Dr. Grasemann beschäftigt sich in seinem Vortrag mit
extremistischen, insbesondere rechtsextremistischen
Erscheinungen, die auf unseren demokratischen
Verfassungsstaat einwirken und so eine Gefahr für ihn
darstellen.
Extremismus
umfasst alle Gesinnungen und Bestrebungen, die den
demokratischen Verfassungsstaat, seine fundamentalen
Werte und seine pluralistische Gesellschaftsordnung
ablehnen.
Rechtsextremismus
ist dabei längst nicht nur ein landespolitisches
Problem, sondern wirkt bis in die kommunalen Ebenen
hinein -
oder sogar aus dieser heraus. In nicht wenigen Räten
sitzen Personen mit einem Mandat einer extremen Partei
oder Gruppierung.
Rechtsextreme
Einzüge in Landesparlamente erzielen größere öffentliche
Aufmerksamkeit als in kommunale Räte.
Dennoch
müssen gerade Erfolge auf dieser Ebene mit großer
Aufmerksamkeit verfolgt werden. Gefährliche
rechtsextremistische Entwicklungen beginnen lange vor
der statistischen Überwindung einer parlamentarischen
5-Prozent-Hürde. Rechtsextremismus wächst
schleichend aus der Mitte der Gesellschaft.
Referent Herr Jens Möse
Sichere
Wege für Kinder und Senioren
Mit diesem Thema sollen Kommunalpolitiker, Eltern, Lehrer,
Senioren, vor allem die Bürgerinnen und Bürger
angeregt werden, sich immer wieder mit dem Thema der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung
auseinanderzusetzen.
- Grundlagen der StVO
- Schulwegplan
- Besonderes Verhalten von Kindern und Senioren
- Verhalten der Kraftfahrer
- Aufgaben und Möglichkeiten der Städte und
Gemeinden
- Aufgaben und Möglichkeiten von Eltern
- Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht
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